Untergrenze wird zum 1. Juli 2025 auf zwischen 16,10 bis 20,50 Euro pro Stunde angehoben. Das hat ver.di in der Mindestlohnkommission durchgesetzt.
Gute Nachricht für die Altenpflege: Der Pflegemindestlohn steigt zum 1. Juli deutlich. Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 16,10 Euro pro Stunde. Einjährig Qualifizierte bekommen wenigstens 17,35 Euro, Pflegefachpersonen 20,50 Euro. »ver.di hatte einen gehörigen Anteil daran, dies in der Mindestlohnkommission durchzusetzen«, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die Kommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung für die Weiterentwicklung der Lohnuntergrenze vor, die vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung in Kraft gesetzt wird. In der Kommission sind jeweils vier Vertreter*innen der Arbeitgeber und der Beschäftigten. Der Mindestlohn gilt für Beschäftigte in der Altenpflege, sowohl in stationären Einrichtungen als auch bei ambulanten Pflegediensten.
»Der Pflegemindestlohn sichert als Branchenmindestlohn eine Untergrenze, die das jahrelange Lohndumping vor allem in kommerziellen Pflegeunternehmen beendet hat«, erläutert Bühler. Diese Untergrenze sei trotz der sogenannten Tariflohnpflicht weiterhin nötig, da Arbeitgeber ohne Tarifvertrag lediglich im Durchschnitt nach Tarif zahlen müssen. Anspruch auf eine bestimmte Lohnhöhe haben Beschäftigte ohne tarifvertraglichen Schutz nur über den Pflegemindestlohn.
Fragen und Antworten zum Pflegemindestlohn gibt es hier.
Ein Statement von ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zur aktuellen Erhöhung gibt es hier.

Pflegemindestlohn steigt | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
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